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Mit einer Abmahnung weisen Sie Mitarbeiter auf Verstöße gegen ihren Arbeitsvertrag hin. Sie erinnern an die Pflichten, die aus dem Arbeitsvertrag resultieren und machen eindeutig klar, dass im Wiederholungsfall die Kündigung droht. Die Abmahnung hat eine Warnfunktion und dient insofern der Vorbereitung der Kündigung. Setzt der Betreffende nämlich das kritisierte Verhalten fort, können Sie davon ausgehen, dass eine weitere Warnung ihren Zweck nicht erfüllen würde.
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